Abgeschickt von georg am 13 September, 2007 um 13:46:23
Laut bayer. STMUGV kann man als Alternative zur neuerdings geforderten Anlagenüberwachung (§ 5 BImSchG) anstelle externer Sachverständiger oder Gutacher, diese Anlagenüberwachung auch im Rahmen der Auditierung nach DIN ISO 14001 Plus bei Einhaltung bestimmten Zusatzkriterien durchführen lassen.
Welches sind diese Kriterien zum "plus"? Wo findet man Infos?