Abgeschickt von Lennart B. am 06 August, 2007 um 11:09:56
Hallo,
in diesem Absatz der Norm wird von einem Unternehmen gefordert, dass alle relevanten Gesetze etc. berücksichtigt werden.
Meine Frage ist nun, wie weit dieses geht. Beispiel: In einem Unternehmen muss kein Betriebssanitäter wegen der Anzahl der Mitarbeiter bestellt werden. Auf Grund dessen würde ich § 10 BGV A5 als irrelevant ansehen.
Was ist nun aber, wenn dieser Parapgraph geändert wird und der § 10 BGV A5 dann Anwendung finden würde? Dadurch würde sich doch das Rechtskataster immens aufblähen?!
Ich hoffe mal, dass mir jemand mit diesem Problem helfen kann.
MfG
Lennart B.